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AGB´s

Maßgeblich für den Geschäftsverkehr zwischen der GERMINO Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) und ihrem Kunden sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache.


1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten
für alle zwischen der GERMINO Verwaltungs UG (im Folgenden „Germino UG“ genannt) und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens Germino UG nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Germino UG anzuzeigen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Germino UG sind sofort zahlbar, es sei denn mit dem Käufer wurden andere Fälligkeiten vereinbart. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Germino UG. Im Verzugsfalle ist die Germino UG berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Germino UG berechtigt, Zinsen zu berechnen. Die Berechnung der Zinsen erfolgt gem. § 288 BGB. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Germino UG ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Soweit in Kostenvoranschlägen bzw. Angeboten die Preise nicht garantiert sind, wird der Kunde von Germino UG unverzüglich informiert, wenn sich herausstellt, dass eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 15% zu erwarten ist. Der Kunde ist dann berechtigt, den Vertrag gemäß § 650 BGB zu kündigen.

3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von Germino UG genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, ein Liefertermin wurde ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung, Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die Germino UG eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl Germino UG diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Germino UG die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von Germino UG liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Germino UG zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Germino UG aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Schäden, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr des Verlustes oder Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder Germino UG verlässt.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Germino UG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Germino UG. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt
der Germino UG stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und Germino UG auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Germino UG abgetreten.
Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Germino UG unverzüglich hierüber schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf das Eigentum der Germino UG unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Germino UG dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Germino UG bereits mit Vertragsabschluss des Drittgeschäfts alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Germino UG alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5. Haftungsbeschränkung
Die Germino UG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung von Germino UG ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des vorstehenden Satzes 1 haftet die Germino UG nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Germino UG schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber eine Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Die Germino UG haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen. Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass seine Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
Der Kunde verpflichtet sich, Vorkehrungen zur Minderung eventuell auftretender Schäden zu treffen und insbesondere die Datensicherung täglich vorzunehmen. Bei der Datensicherung ist darauf zu achten, dass auch die Datenträger regelmäßig zu wechseln sind. Für Schäden, die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung vermieden worden wären, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
6. Gewährleistung
Germino UG gewährleistet, dass die Waren die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Germino UG unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Germino UG Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme), Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, Germino UG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es Germino UG nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde der Germino UG eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag oder
Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Angaben in Handbüchern, Dokumentationen und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

7. Höhere Gewalt
Ist eine Lieferung/Leistung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Rohstoff-, Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfen, gravierenden Transportstörungen, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, Germino UG nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich, sind wir zur Leistung/Lieferung nicht verpflichtet, solange das Leistungshindernis andauert.
Dauern die Hindernisse mehr als 4 Monate an, hat Germino UG das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragserfüllung in Folge des Hindernisses für die Germino UG kein Interesse mehr hat. Auf Verlangen des Käufers werden wir nach Ablauf der Frist erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist unsere Leistungspflichten erfüllen.
8. Rechte an Werkzeugen, Hilfsmitteln usw.
Werkzeuge, Druckvorlagen und die von Germino UG zur Herstellung der Druckereierzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten und Stanzwerkzeuge bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der Germino UG.
Vorstehend bezeichnete Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.

9. Vertraulichkeit
Die Germino UG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen (Korrekturabzüge) und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

10. Urheberrechte und Schutzrechte
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages durch die Germino UG Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte und Marken Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat Germino UG von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

11. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

12. Hinweise und Auskünfte
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen, gelten jedoch nie als zugesichert und begründen keine Ansprüche gegen die Germino UG, es sei den es handelt sich um eine vertragliche Beschaffenheitsangabe.

13. Schriftform, Abtretungsverbot, Aufrechnungsverbot
Sämtliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber bedürfen der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung ebenso wie der Verzicht auf die Schriftformvereinbarung.
Dem Auftraggeber ist die Abtretung sämtlicher gegen ihn gerichteter Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur gestattet, wenn unsere schriftliche Genehmigung vorliegt.
Gegen unsere Ansprüche ist die Aufrechnung nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

14. Vermögensverschlechterung des Kunden
Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen, ist Germino UG berechtigt, vor der weiteren Ausführung des Auftrages volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach Setzung einer angemessenen Frist für die volle Zahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag zurückzutreten.
Tatsachen, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen, sind insbesondere nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und die Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

15. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Auftrag ist nach unserer Wahl unser Hauptsitz, der Sitz der auftraggebenden Niederlassung oder der Sitz des Auftraggebers.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Hager Übereinkommens.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, auch aus Wechseln und Schecks, ist der Sitz der Germino UG oder eine seiner Niederlassungen.

16. Salvatorische Klausel
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Betimmung gilt jene Bestimmung die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.

Stand: November 2011

Firma GERMINO Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Müllerstraße 2 · 94439 Roßbach · Germany

GERMINO Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Müllerstraße 2 ˇ 94439 Roßbach ˇ Germany/Niederbayern
Telefon: +49 (0) 8547 / 914 96-0 ˇ Telefax: +49 (0) 8547 / 914 96-26
E-Mail: info@germino.de ˇ Internet: www.germino.de

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